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Folgendes siehe unter:
http://www.grundeinkommen.de/08/07/2009/grundeinkommen-eine-gesellschaft-ohne-mitwirkungspflichten.html --------------------------------------
Grundeinkommen – eine Gesellschaft ohne Mitwirkungspflichten
08.07.09 | von Robert Ulmer |
Das bedingungslose Grundeinkommen soll die Freiheitsspielräume der Individuen erweitern. Eine größere Vielfalt von Lebensentwürfen wird möglich. Es gibt nicht mehr die Nötigung, sich stromlinienförmig nach dem Erwerb auszurichten. Der Druck, sich mit großem Eifer, wenngleich innerlich zähneknirschend, um unattraktive Jobs zu bemühen, fällt weg.
Viele, die von der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens begeistert sind, erwarten, dass die Menschen die hinzugewonnene Freiheit sinnvoll nutzen werden, sowohl in der Erwerbsarbeit, als auch jenseits der Erwerbsarbeit in vielen gesellschaftlich nützlichen Tätigkeitsfeldern. Die Menschen sind nicht mehr gelähmt vor Existenzangst, sondern fühlen sich aktiviert.
Ein Problem entsteht jedoch, wenn das bedingungslose Grundeinkommen nur in dem Maße als gerecht empfunden wird, in dem diese Erwartungen auch eintreffen. Denn die Wirklichkeit wird auch mit Grundeinkommen nicht perfekt sein. Die Menschen werden von ihrer Freiheit immer auch auf eine Weise Gebrauch machen, die von anderen nicht als wünschenswert und akzeptabel angesehen wird.
Sie werden Dinge tun, die andere für sinnlos halten, sie werden sich weigern, auf eine Weise tätig zu werden, die von anderen als sinnvoll anerkannt wird. Dies könnte den Anlass geben, neue Pflichten zu etablieren, die in der Konsequenz die durch das bedingungslose Grundeinkommen gestärkte individuelle Freiheit wieder einschränken würden. Moralischer Druck kann sich in politischen Druck wandeln, das Grundeinkommen für Untätige zu kürzen.
Dies wäre die Restaurierung eben jenes Arbeitszwanges, der durch das Grundeinkommen gerade abgeschafft werden soll. Deshalb ist es wichtig, gegen einen Gesellschaftsperfektionismus von allenthalben sinnvoll tätigen Menschen einen ausdrücklichen Antiperfektionismus zu stellen. Es gilt, ausreichend tolerant zu sein, um auch Lebensentwürfe zu ertragen, die den eigenen Vorstellungen eines sinnvoll verbrachten Lebens zuwiderlaufen. Die folgenden Argumente sind ein Plädoyer für eine Grundeinkommensgesellschaft, die vielleicht weniger perfekt ist als von vielen gewünscht.
1. Die zunehmende Überflüssigkeit ist keine Not, sondern eine Erleichterung
Not und Existenzangst nehmen zu – und das in einer Ökonomie, die in den letzten Jahrzehnten immer mehr Reichtum geschaffen hat. Immer mehr mühevolle, zeitraubende und unproduktive Arbeit kann durch Produktivitätsfortschritt reduziert, ja abgeschafft werden.
Solange jedoch das Einkommen an eine bezahlte Arbeitsleistung gekoppelt wird, entsteht eine paradoxe Situation: Je überflüssiger die Arbeitskräfte werden, desto intensiver müssen sie sich um den Verkauf ihrer immer überflüssigeren und deshalb immer unverkäuflicheren Arbeitskraft bemühen, und das in immer härterer Konkurrenz zu immer mehr anderen „Überflüssigen“ auf dem Arbeitsmarkt.
Mit einem von der individuellen Arbeitsleistung entkoppelten Grundeinkommen kann die zunehmende Überflüssigkeit der Arbeit von einer Not in einen Segen umgewandelt werden.
2. Plädoyer für Antiperfektionismus
Mit Grundeinkommen können die Leute in höherem Maße selber entscheiden, wie sie ihr Leben verbringen wollen. Es muss nicht jede Lebensregung darauf gerichtet sein, Erwerbsarbeit zu leisten oder es den anderen immer recht zu machen. Eine neue Vielfalt an Tätigkeiten und Lebensentwürfen wird möglich.
Einerseits ist eine Dynamisierung in selbstbestimmten Tätigkeiten zu erwarten. Wenn die Leute nicht mehr in perspektivlosen Jobs und in ebenso perspektivlosen Fördermaßnahmen fixiert sind, werden viele das tun, was sie schon immer tun wollten, werden die Projekte in Angriff nehmen, die sie bislang immer vor sich her schoben, werden die Ausbildung beginnen können, an der sie vorher gehindert wurden.
Das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht in höherem Maße freie Kooperation, in der Erwerbsarbeit ebenso wie jenseits der Erwerbsarbeit. Anders als gängige Vorbehalte gegen das Grundeinkommen unterstellen, ermöglicht das Grundeinkommen auch langfristige Kooperationen, langfristige vertragliche Bindungen und langfristige Selbstverpflichtungen.
Es entscheidet nicht mehr eine Sozialbürokratie, welche Tätigkeiten für wen zumutbar sind. Mit Grundeinkommen können die Menschen selber entscheiden, welche Tätigkeiten sie sich zumuten wollen und für welche sie sich zu schade sind. Es wird insofern auch eine zur Dynamisierung gegenläufige Entwicklung geben: viele Menschen werden – hoffentlich – nicht mehr so diensteifrig sein. Sie werden sich nicht mehr in der unwürdigen Situation befinden, um Arbeit geradezu betteln zu müssen.
Zur Grundeinkommensgesellschaft gehört es wesentlich dazu, dass Leute ihre Mitarbeit verweigern und trotzdem ein glückliches Lebens führen können. Diese allen offen stehende Ausstiegsoption ist ein Recht für jede und jeden. Es ist klar, dass eine Gesellschaft nicht lebensfähig wäre, wenn alle von diesem Recht gleichzeitig Gebrauch machen würden. Es verhält sich hier ähnlich wie bei der Freiheit der Berufswahl. Auch wenn jeder das Recht hat, Bäcker zu werden, wäre die Gesellschaft nicht lebensfähig, wenn alle Bäcker würden.
Die wesentliche Frage lautet: ist es akzeptabel, wenn einige Menschen sich der Mitarbeit komplett verweigern und es ihnen dennoch gut geht? Oder muss dieses Verhalten, das vielen inakzeptabel erscheint, mit der Etablierung von neuen, zu einer Grundeinkommensgesellschaft passenden Pflichten bekämpft werden?
Viele GrundeinkommensbefürworterInnen betonen den aktivierenden Charakter des Grundeinkommens und erhoffen sich vom Grundeinkommen den Aufbau einer Gesellschaft ausschließlich aktiver und sinnvoll tätiger Menschen. Diese unrealistische Erwartung muss von dem realistisch erwartbaren Verhalten der Menschen enttäuscht werden. Für das bedingungslose Grundeinkommen zu sein heißt, eine breite Vielfalt unterschiedlicher Lebensläufe zu bejahen und dabei auch Lebensläufe akzeptieren zu können, die den eigenen Vorstellungen eines moralisch einwandfreien Lebens nicht entsprechen. Dem Hang zum Gesellschafts-Perfektionismus vieler Grundeinkommensbefürworter soll hier ein Plädoyer für einen ausdrücklichen Antiperfektionismus gegenüber gestellt werden.
3. Warum das Unverdiente unerträglich ist – Lohnextremismus
Dieser Antiperfektionismus widerspricht der vorherrschenden Gerechtigkeitsvorstellung, nach der sich alle irgendwie nützlich machen müssen, zumindest sich darum bemühen müssen. Nur ein selbst verdientes Einkommen sei ein in Würde erzieltes Einkommen. Die Demütigung, unproduktive oder überflüssige Arbeit machen zu müssen, wird hier perfider Weise mit der Wiederherstellung der Würde der Beschäftigten gerechtfertigt.
Die Zustimmung zu diesem Beschäftigungsdogma resultiert jedoch weniger aus dem Motiv, den Beschäftigten Gutes zu tun, als vielmehr aus dem Ressentiment, welches nicht akzeptieren kann, wenn andere ihr Einkommen unverdient erhalten. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Das Opfer, das ich selber erbracht habe, erwarte ich dann auch von den anderen. Es ist schwer zu ertragen, dass ich selber Opfer erbracht und Entbehrungen erlitten habe, während andere es sich gut gehen lassen.
Hier liegt eine tiefere Ursache dafür, dass es vielen schwer fällt, die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens zu akzeptieren. Viele sind sogar stolz darauf, dass sie sich auch für unangenehme Arbeit nicht zu schade waren. Besonders tragisch ist, dass gerade auch die schlechter Gestellten, die Erwerbslosen ebenso wie die Geringverdienenden, diese Moral verinnerlicht haben, eine Moral, mit der ihre zunehmende Prekarisierung gerechtfertigt wird. Nur ein verdienter Lohn wird als gerechtes Einkommen empfunden – insofern herrscht Lohnextremismus.
4. Bedingungsloses Grundeinkommen als reale Ausstiegsoption – glückliche Arbeitslose sind eine „Impfung“ der Gesellschaft gegen Unterwürfigkeit
Das Prinzip Erpressung regiert heute die Arbeitsgesellschaft. Wer nicht mitmacht, ist von harter Armut bedroht. Die Erwerbslosen haben die Funktion des abschreckenden Beispiels. Weil sie unglücklich und verzweifelt sind, bemühen sich alle um Erwerbsarbeit, machen Kompromisse und reduzieren ihre Ansprüche, sind immer mehr dazu bereit, im allgemeinen Unterbietungswettbewerb billiger und williger zu sein als die anderen.
Das bedingungslose Grundeinkommen schüfe eine Ausweichmöglichkeit, bedeutete die Möglichkeit, Nein zu sagen zum Job oder zur behördlichen Eingliederungsmaßnahme. Diese Ausweichmöglichkeit muss eine reale sein, und es muss von ihr real Gebrauch gemacht werden können. Es ist notwendig, dass es tatsächlich Leute gibt, die nur vom Grundeinkommen leben und dabei ein glückliches Leben führen. Der Unterschied ist klar zu erkennen: statt der Drohkulisse der unglücklichen Arbeitslosen gibt es die glücklichen Arbeitslosen als leibhaftigen Beweis dafür, dass die Erpressbarkeit abgeschafft ist.
Die Beschäftigten merken, dass sie wieder Ansprüche stellen können, dass sie sich nicht mehr alles bieten lassen müssen, dass sie sich nicht mehr gegenseitig herunterkonkurrieren müssen. Insofern sind die glücklichen Arbeitslosen wichtige Verbündete der Beschäftigten. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine Art Impfung der Gesellschaft gegen Unterwürfigkeit. Dass es den Aussteigern gut geht, ist eine Voraussetzung dafür, dass die „Impfung“ erfolgreich ist.
Das Grundeinkommen schafft die Möglichkeit, die Mitwirkung an der Arbeit zu verweigern und damit das Angebot der eigenen Arbeitskraft zu verknappen. Die Lohnabhängigen sind nicht mehr so lohnabhängig wie vorher; sie müssen nicht mehr als Ressource Arbeitskraft bedingungslos zur Verfügung stehen. Heute gilt: Not lehrt dienen. Mit Grundeinkommen können die Beschäftigten auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Das Grundeinkommen stärkt die individuelle Freiheit auch in anderen Lebensbereichen. Insbesondere verbessert es die Möglichkeit für Frauen, aus ihrer traditionellen Rolle auszubrechen.
5. Einerseits „Wirkliche-Freiheit-für-alle“; andererseits „zur Freiheit verurteilt“
Mit Grundeinkommen müssen die Individuen nicht mehr all ihre Lebensregungen auf den Erwerb ausrichten. Sie erfahren einen Freiheitsgewinn. Bedingungsloses Grundeinkommen ist antipaternalistisch. Andere können sich zwar anmaßen, besser zu wissen als ich selbst, was für mich gut wäre, sie können mir dies aber nicht mehr aufzwingen.
Philippe Van Parijs spricht von „wirklicher Freiheit“ und meint damit das Ausmaß, in dem ein Individuum tun kann, was es will, bzw. was es wollen könnte. „Wirkliche Freiheit“ ist ein gradueller Freiheitsbegriff; ich kann mehr oder weniger „wirklich frei“ sein. Wenn ich beispielsweise vor der Alternative stehe, einen miesen Job zu machen oder zu hungern, ist meine „wirkliche Freiheit“ sehr gering.
Eine Gesellschaft ist umso gerechter, je besser es um die „wirkliche Freiheit für alle“ bestellt ist. Van Parijs plädiert dafür, die dominierende Idee der Leistungsgerechtigkeit zu ergänzen um eine solidaristische Gerechtigkeitskonzeption. Gerechtigkeit bedeutet dabei radikale Solidarität mit den Individuen und ihrer individuellen Freiheit. Kriterium der „solidaristischen Gerechtigkeit“ soll die „wirkliche Freiheit für alle“ sein.
Jean-Paul Sartres Freiheitsbegriff dagegen bezeichnet eine zentrale Eigenschaft des Bewusstseins. Als bewusstes Wesen bin ich „zur Freiheit verurteilt“. Wie wenig auch immer ich „wirklich frei“ bin, wie bedrückend auch immer meine Situation ist, wie hart auch immer die Zwänge sind, denen ich ausgesetzt bin – ich muss in jedem Fall meine Entscheidungen selber treffen und bin für meine Entscheidungen verantwortlich. Wer Entscheidungen aufschiebt, wer sich nicht entscheidet, hat sich dafür entschieden, andere für sich entscheiden zu lassen und ist dann genau dafür verantwortlich. Letztlich haben wir keine Ausrede. Freiheit in diesem Sinne erfahren wir als Angst.
Was ergibt sich, wenn wir diese beiden sehr unterschiedlichen Freiheitsbegriffe gleichzeitig betrachten? Der Zuwachs an „wirklicher Freiheit“ durch das bedingungslose Grundeinkommen macht es spürbarer, dass eben nicht alles höheren Orts vorherbestimmt ist, sondern dass der Verlauf meines Lebens auch von mir bestimmt wird. Diese Erkenntnis, dass ich meine „Wahl“ lebe, ist unbequem. Bequemer ist die Einstellung, dass mein Lebensweg vorab festgelegt ist, dass es für mich einen, und sei es auch eine ungeliebten Platz im Leben gibt, wo feststeht, was ich zu tun habe.
Bequemer als der Schrecken der Freiheit ist das Klagen über die Zwänge. In einer Gesellschaft mit Lohnzwang habe ich Grund zu klagen, aber wenn mir mein Leben nicht so gelingt, wie ich es vorhatte, habe ich immer die Ausrede, mir mein Leben verdienen zu müssen. In einer Gesellschaft mit Grundeinkommen entfällt diese Ausrede. Die Angst vor der Freiheit könnte eine Ursache für viele Vorbehalte gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen sein.
6. Recht auf Arbeit? Gebraucht zu werden lässt sich nicht erzwingen
Was bedeutet Sartres Freiheitsphilosophie für das Thema des Rechts auf Arbeit? Sartres Freiheitsbegriff beinhaltet, dass nicht nur ich zur Freiheit verurteilt bin, sondern auch die anderen. Ich bin nicht nur wahrnehmendes Subjekt, sondern auch wahrgenommenes Objekt. Die anderen sehen mich. Ich erlebe mich als von anderen Subjekten erblickt, von Subjekten, die ebenso „zur Freiheit verurteilt“ sind wie ich selber.
Anerkennung resultiert immer aus der Freiheit der anderen, ich kann es nicht als Recht einfordern. Das Gebraucht-Werden, z.B. als Arbeitskraft, lässt sich nicht erzwingen; die anderen sind frei darin, ob sie mich als Mitarbeiter brauchen können oder nicht. Wie stellt sich dieses Objekt-Sein aus der Sicht des „Erblickten“ dar? Ich agiere, und ich kann letztlich nicht wissen, wie ich bei den anderen „ankomme“. Schon gar nicht kann ich erzwingen, auf eine bestimmte Art und Weise anzukommen.
In Gegenwart des Anderen bin ich „fremder Freiheit ausgesetzt“. Nun sind die Spielräume, wie ich (im Sinne von Sartre) Objekt für andere sein kann oder sein muss, auch gesellschaftlich bedingt. In der Lohngesellschaft heute bin ich als Objekt für andere die Ressource Arbeitskraft, die nützlich und verwertbar zu sein hat, die Reklame für sich machen muss, um sich als Ware erfolgreich verkaufen zu können.
Aufgrund der Nötigung, ein Erwerbseinkommen erzielen zu müssen, sind die Leute verständlicherweise darauf erpicht, als Arbeitskraft gebraucht und verwertet zu werden, um mittels Lohn überleben zu können. Wenn man zum Zwecke der Existenzsicherung Erwerbsarbeit verrichten muss, dann ist es konsequent, ein „Recht auf Arbeit“ zu fordern.
In der Ermöglichungsgesellschaft andererseits würde mittels eines existenzsichernden Grundeinkommens der Lohnzwang abgeschafft, zumindest reduziert und abgemildert. Damit veränderte sich auch der Charakter meines Objekt-Seins. Insbesondere die Unsicherheit wird eine andere. Sie ist nicht mehr die Existenzunsicherheit, die konkrete materielle Bedrohung, die Gefahr einer mit niedrigem Einkommen verbundenen deutlich kürzeren Lebenserwartung. Die Armut und auch die Drohung mit Armut würden durch das Grundeinkommen beseitigt.
Auf der verlässlichen Basis des Grundeinkommens kann ich mich selbst entfalten. Ob und wie die anderen mich anerkennen werden, bleibt hingegen unsicher, ich bewege mich auf dem Glatteis. Ich werbe um Aufmerksamkeit und um Zustimmung – ob und wie viel Aufmerksamkeit und Zustimmung ich erhalte, liegt in der Freiheit der anderen.
An die Stelle von erzwungener Kooperation in der Lohngesellschaft tritt die freie Kooperation in der Ermöglichungsgesellschaft. Freie Kooperation bedeutet zum einen, dass ich nicht kooperieren muss, heißt aber andererseits auch die Freiheit der Mitmenschen, mit mir nicht kooperieren zu müssen, ihre Freiheit, mich in ihre Tätigkeitszusammenhänge nicht zu integrieren. In der Lohngesellschaft bin ich existenziell darauf angewiesen, einen Arbeitslohn zu verdienen. Deshalb ist es legitim, ein Recht auf Arbeit einzufordern. In der Ermöglichungsgesellschaft entfällt dieser Anspruch.
Dass es Leute gibt, die Schwierigkeiten damit haben, sich sinnvoll zu beschäftigen, die darunter leiden, in keine gesellschaftlich sinnvollen Tätigkeiten eingebunden zu sein, wird nicht bestritten. Sicher ist es gut, wenn Freiwilligen-Agenturen sinnvolle Mitwirkungsgelegenheiten anbieten – immer unter der Voraussetzung, dass es sich dabei nicht um Workfare handelt, dass also diejenigen, denen die Angebote gemacht werden, nicht mit Sanktionen, nicht mit der Kürzung des Grundeinkommens bedroht werden. Diese Angebote sind etwas grundlegend anderes als das „Beschäftigen“, um den mit Arbeit „Versorgten“ zu ermöglichen, sich ihr Einkommen selbst verdienen müssen zu können.
7. Die gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten und der neue Arbeits-„Markt“
In einer Grundeinkommensgesellschaft ohne Mitwirkungspflichten muss genug gearbeitet werden, und zwar sowohl im Erwerbssektor (um die Finanzierung des Grundeinkommens zu gewährleisten) als auch in den gesellschaftlich notwendigen Tätigkeitsbereichen jenseits der Erwerbsarbeit. Das Grundeinkommen verändert die ökonomische Anreizstruktur. Bei ansprechenden und reizvollen Tätigkeiten wird es zu einer Dynamisierung führen. Wenn sie nicht mehr in Jobs oder in Arbeitsfördermaßnahmen gefesselt sind, die ihnen alle Perspektiven versperren, werden die Leute endlich das tun können, was sie schon immer tun wollten, und sie werden dies auch tun.
Anders verhält es sich bei den Tätigkeiten, die aus Sicht der Tätigen eher belastend, mühevoll, demütigend, deklassierend oder anderweitig unangenehm sind. Hier wird es zu einer Verringerung der Arbeitsbereitschaft kommen; die Arbeitskräfte sind nicht mehr so nötig auf den Arbeitslohn angewiesen und können das Angebot ihrer Arbeitskraft verknappen. Die gestärkte Verhandlungsmacht der Beschäftigten wird dazu führen, dass unangenehme Arbeit besser bezahlt werden muss. Insofern wirkt das Grundeinkommen als Anreiz zur Abschaffung unangenehmer Arbeiten.
Das ist dann unproblematisch, wenn die unangenehme Arbeit ohne Schaden reduziert oder ersatzlos wegfallen kann, wenn beispielsweise nicht mehr jede Woche sondern nur noch einmal im Monat geputzt wird. Ein Problem liegt dann vor, wenn der Rückgang der Arbeitsbereitschaft jene Aufgaben betrifft, deren Erfüllung dringend notwendig ist. Wie lässt sich sicherstellen, dass auch in einer Gesellschaft mit Grundeinkommen die Sorge-Tätigkeiten, etwa im Bereich der Krankenpflege oder der Altenpflege, in ausreichendem Maße getan werden? Zwei Entwicklungen sind denkbar.
Eine eher autoritäre Grundeinkommensgesellschaft wird moralischen Druck aufbauen und die Leute in soziale Tätigkeiten treiben, die mit einem wirklich freiwilligen sozialen Engagement nicht gleichzusetzen sind. Auch ausdrückliche Vertreter des bedingungslosen Grundeinkommens sprechen davon, dass der Erhalt des Grundeinkommens eine „Bringschuld“ (Götz Werner) hervorrufe, und wenden damit das Prinzip von Leistung und Gegenleistung auch auf das Grundeinkommen an. Echtes Aussteigertum kann aus dieser Sicht nicht als akzeptabel erscheinen. Es muss die Frage gestellt werden, ob sich hier nicht eine Bereitschaft andeutet, die Bedingungslosigkeit einzuschränken, um auch jene zu aktivieren, die sonst nicht bereit wären, ihre Bringschuld zu begleichen.
Noch deutlicher wird es, wenn für die Aktiven ein höheres Grundeinkommen vorgesehen ist als für jene, die ein behördlich anerkanntes soziales Engagement nicht nachweisen können. Auf diese Weise wird der Zusatzbetrag, um den das Grundeinkommen erhöht wird, für gesellschaftlich Tätige zu einem Lohn. Ehemals freiwilliges Engagement wird damit in Lohnarbeit umgewandelt und verliert dadurch eben jene Besonderheit, die aus seiner Freiwilligkeit resultierte. Bei einem niedrigen Grundeinkommen, welches für Nicht-Tätige auf einen nicht mehr existenzsichernden Sockelbetrag gekürzt würde, hätten wir damit wieder den Zwang der Lohngesellschaft, eben jene Erpressbarkeit der Lohnabhängigen, welche die Einführung des Grundeinkommens gerade beenden sollte.
Anders in einer Grundeinkommensgesellschaft, der es mit der Bedingungslosigkeit ernst ist: Die echte Freiheit der Entscheidung über eigene Tätigkeiten erhöht die intrinsische Motivation und stärkt gerade das freiwillige Engagement in vielen Tätigkeitsbereichen. Unerledigt bleiben nur Arbeiten, die unattraktiv sind, und für die zugleich niemand bereit ist, mehr Geld zu zahlen. Das Grundeinkommen erübrigt deshalb nicht die Forderung, für die Erledigung belastender sozialer Aufgaben und Sorgearbeiten vermehrt öffentliche Mittel aufzubringen.
Aber auch zur Lösung dieser Frage setzt das Grundeinkommen eine neue und bessere Rahmenbedingung. Es stärkt die Verhandlungsposition der Beschäftigten. Dem Wohlergehen von Pflegebedürftigen ist dann besser gedient, wenn die Sorge-Arbeiten besser entlohnt und mit besseren Arbeitsbedingungen versehen werden, als wenn auf die Beschäftigten immer mehr Druck ausgeübt wird.
Eine Gesellschaft, in der die Motivation zum Tätigsein auf Freiwilligkeit beruht, kann auch damit leben, wenn einige sich der Mitarbeit entziehen – sogar besser, weil dies den Druck von den Beschäftigten nimmt. Eine Grundeinkommensgesellschaft ist eine Gesellschaft der offenen Perspektiven und nicht eine Gesellschaft der bedrückenden Sackgassen. Es werden nicht alle gebraucht. Mit den Aussteigern und Aussteigerinnen, die sich weigern, nützlich zu sein, können wir gut leben. Es wird auch mit der Ausstiegs-Option, die das Grundeinkommen bietet, genug Mitwirkende geben, die den Laden am Laufen halten.
Nachbemerkung
Dieser Text ist die Schriftfassung meines Beitrages auf dem Grundeinkommenskongress 2008 in Berlin. Welche Bedeutung haben diese Überlegungen knapp 1 Jahr später in einer Wirtschaftskrise, in der immer mehr Arbeitsplätze wegbrechen werden? Eine wahrscheinliche Reaktion auf die zunehmende Arbeitslosigkeit ist die staatliche Schaffung von Beschäftigung. Es wird ein Bürgergeld geben, aber nur als Bezahlung für eine Bürgerarbeit. Gegen diese denkbare autoritäre Entwicklung ist die vorliegende Argumentation gerichtet.
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